Verrechnungssteuer
Leistungen an Aktionäre wie Freikarten und Spezialangebote mit Vergünstigungen wurden in der Vergangenheit als geldwerte Leistungen gewertet. Als solche unterliegen sie der Verrechnungssteuer. Als Branchenverband setzt sich SBS dafür ein, dass für diese Leistungen keine Verrechnungssteuer zu zahlen ist. Hier finden Sie mehr Informationen über das Thema.
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