Arbeitsrecht
Die Mitarbeitenden der Seilbahnbranche arbeiten dort, wo andere Ferien machen und ihre Freizeit geniessen. Um für höchstmöglichen Komfort und Sicherheit bei den Gästen zu sorgen, müssen die Mitarbeitende auch an den Wochenenden oder in der Nacht tätig sein. Während des Winterbetrieben etwa werden Pisten vor allem in der Nacht präpariert. Dies stellt die Seilbahnbranche vor Herausforderungen. Es gilt, sowohl die Mitarbeitenden zu schützen als auch für gut vertretbare und umsetzbare Lösungen für die Seilbahnunternehmen sicherzustellen.
Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz regelt die möglichen Arbeitszeiten für die Mitarbeitenden und setzt Pausenzeiten fest. Zudem enthält es Regelungen für Überstunden, die Nachtarbeit oder die Arbeit an Feiertagen. Das bestehende Arbeitszeitgesetz wurde 2018 revidiert.
Für die Seilbahnbranche spielen neben den Bestimmungen des Obligationenrechts und des Arbeitsgesetzes (ArG) die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) sowie der entsprechenden Verordnung (AZGV) eine wichtige Rolle. Hier finden Sie Informationen, hilfreiche Merkblätter und nützliche Informationen zu den Themen Lohngleichheit oder Arbeitszeit. Ausserdem können Sie von Musterarbeitsverträgen profitieren.
Seilbahnen Schweiz in arbeitsrechtlichen Kommissionen
Für Seilbahnen Schweiz (SBS) sind möglichst praxistaugliche und umsetzbare Vorgaben prioritär. Aus diesem Grund bringen sich Vertreterinnen und Vertreter von SBS in die entsprechenden Gremien mit grossem Engagement ein. SBS ist in den wichtigsten Gremien, wie der AZG- oder der Tripartiten Kommission, vertreten.
Aus- und Weiterbildungen im Bereich Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitsrecht und das Arbeitszeitgesetz spielen auch bei diversen Weiterbildungen des AZ von SBS eine wichtige Rolle. So finden etwa spezifische Kurse zum Arbeitszeitgesetz statt. Zudem wird dieses auch bei Einführungskursen für VR-Mitglieder, Management und Kadermitarbeitende oder bei Weiterbildungskursen des Pisten- und Rettungsdienstes behandelt.