Mehrwertsteuer
Seilbahnunternehmungen in der Schweiz sind grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig. Für die Abrechnung und Berechnung gibt es einiges zu beachten. Am 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze angepasst, was sich auch auf die Seilbahnbranche auswirkt. Für Jahreskarten, Saisonkarten bzw. Mehrtageskarten kommen dabei besondere Regelungen zur Anwendung.
Seilbahnen Schweiz unterstützt seine Mitglieder, indem unter anderem Merkblätter zum neuen Mehrwertsteuersatz, zur MWST-Abrechnung sowie eine rechtliche Übersicht zur Verfügung gestellt werden. Ausserdem engagieren wir uns, um die Mehrwertsteuersätze für Dienstleistungen von Seilbahnunternehmen in der Schweiz besonders tief zu halten bzw. um von der Möglichkeit von eventuell verminderten Steuersätzen zu profieren.
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