Regeln für Skitourengehen auf den Pisten
Skitouren freuen sich immer grösserer Beliebtheit, vor allem auch seit der Covid-Pandemie. Dabei nutzen Skitourengeher:innen häufig auch von Seilbahnunternehmungen präparierte Skipisten, und müssen sich an bestimmten Regeln halten. Seilbahnen Schweiz, der Schweizer Alpen-Club und die Beratungsstelle für Unfallverhütung haben Tipps und Verhaltensregeln erarbeitet, damit alle Schneesportbegeisterten ihr Hobby konflikt- und unfallfrei geniessen können.
1. Pistenöffnungszeiten beachten
Ausserhalb der Betriebszeiten der Transportanlagen sind die Schneesportanlagen geschlossen und dürfen nicht benutzt werden – das gilt auch für Skitourengänger:innen. Die kaum sichtbaren Windenseile der Pistenfahrzeuge und Lawinensprengungen sind für nächtliche Skitouren eine grosse Gefahr. Nur explizit geöffnete Pisten dürfen ausserhalb der Betriebszeiten zum Skitourengehen benutzt werden.
2. FIS-Regeln einhalten
Alle auf den Pisten müssen die FIS-Regeln beachten. Für Skitourengänger:innen heisst das Aufstieg nur am Pistenrand und hintereinander, keine Querungen an unübersichtlichen Stellen, der Skibetrieb hat Vorrang.
3. Anweisungen einhalten
Die Anweisungen von Mitarbeitenden des Pisten- und Rettungsdienstes sind verbindlich und müssen von allen eingehalten werden.
4. Schliessungen möglich
Bei besonderen Umständen kann die Seilbahnunternehmung Skitourengehen auf ihren Schneesportanlagen auch während der Betriebszeiten untersagen.
5. Die Natur und Tierwelt schonen
Wildruhezonen und Schutzgebiete sind immer zu beachten. Bei Dämmerung und Dunkelheit sollen Waldbereiche vermieden werden.
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